Maßgeschneiderte Testamente und Verfügungen

Gestalten Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen mit rechtssicheren und individuell erstellten Testamenten.

✓ Rechtssichere Formulierungen

✓ Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche

✓ Umfassende Beratung und persönliche Betreuung

Persönliche Beratung anfragen

Unser Angebot für Ihre Testamentsgestaltung

Individuelles Testament

Maßgeschneiderte Lösung für Ihre persönliche Situation

ab 1'490 CHF

Einmalzahlung

Unsere Leistungen im Detail:

Ausführliches Beratungsgespräch

Umfassende Analyse Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation sowie Ihrer persönlichen Wünsche

Erstellung Ihres individuellen Testaments

Rechtssichere Formulierung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben des schweizerischen Erbrechts

Besprechung des Testamentsentwurfs

Detaillierte Erläuterung und Anpassung nach Ihren Wünschen

Unterstützung bei der Testamentshinterlegung

Beratung zur sicheren Aufbewahrung oder amtlichen Hinterlegung des Testaments

Informationen für Ihre Angehörigen

Vorbereitung einer Informationsmappe für Ihre Erben mit allen wichtigen Hinweisen

Ein Jahr kostenfreie Beratung

Bei Änderungen oder Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Testament

Optionale Zusatzleistungen:

  • Erbvertrag für verbindliche Regelungen zwischen mehreren Personen (z.B. Ehepartner) - ab 2'490 CHF
  • Vorsorgeauftrag zur Regelung der Vertretung bei Urteilsunfähigkeit - ab 980 CHF
  • Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen - ab 590 CHF

Warum ein Testament so wichtig ist

Selbstbestimmung

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was erhalten soll, und können besondere Wünsche berücksichtigen.

Klarheit und Sicherheit

Ein Testament schafft klare Verhältnisse und vermeidet Streitigkeiten unter Erben. Es gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Zeitersparnis und Kosten

Ein rechtssicheres Testament beschleunigt die Abwicklung des Nachlasses erheblich und spart den Erben Zeit, Stress und oft auch erhebliche Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.

Besonderheiten des Schweizer Erbrechts

Pflichtteilsrecht

Das Schweizer Erbrecht kennt ein strenges Pflichtteilsrecht, das bestimmten Erben (Nachkommen, Ehepartner, unter Umständen Eltern) einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Nachlass garantiert. Nur über den verbleibenden Teil können Sie frei verfügen.

Erbvertrag

Im Gegensatz zum Testament, das einseitig errichtet und jederzeit geändert werden kann, ist ein Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen. Er bietet größere Sicherheit, schränkt aber die spätere Änderungsmöglichkeit ein.

Formvorschriften

Für die Gültigkeit eines Testaments müssen strenge Formvorschriften eingehalten werden. Es kann eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder notariell beurkundet werden. Geringste Formfehler können zur Ungültigkeit führen.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer variiert je nach Kanton stark. Während direkte Nachkommen in vielen Kantonen steuerbefreit sind, können für entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte erhebliche Steuern anfallen.

Wichtig zu wissen:

Das Schweizer Erbrecht befindet sich derzeit in Revision. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere das Pflichtteilsrecht und sollen mehr Flexibilität bei der Nachlassgestaltung ermöglichen. Mit unserer Beratung bleiben Sie stets über aktuelle Entwicklungen informiert und können Ihre Nachlassplanung entsprechend anpassen.

Stimmen unserer Kunden

"Die kompetente Beratung hat mir geholfen, meine komplexe familiäre Situation optimal in meinem Testament zu berücksichtigen. Besonders wertvoll waren die individuellen Lösungsvorschläge und die verständliche Erklärung der rechtlichen Zusammenhänge."

Marianne Keller

Rentnerin, Luzern

"Als Unternehmer mit Vermögenswerten in verschiedenen Kantonen war meine Situation besonders herausfordernd. Das Team von Erbschaftsdienste hat mir nicht nur ein rechtssicheres Testament erstellt, sondern auch wertvolle Tipps zur steuerlichen Optimierung gegeben."

Thomas Wiesendanger

Unternehmer, Zürich

Die Bedeutung eines maßgeschneiderten Testaments in der Schweiz

In der Schweiz nimmt die Bedeutung einer individuellen Testamentsgestaltung stetig zu. Die zunehmende Komplexität familiärer Strukturen, internationale Verflechtungen und vielfältige Vermögensformen erfordern durchdachte und rechtssichere Lösungen, die weit über Standardformulierungen hinausgehen.

Das schweizerische Erbrecht mit seinem strengen Pflichtteilsrecht stellt besondere Anforderungen an die Testamentsgestaltung. Während nahe Angehörige durch Pflichtteile geschützt sind, besteht über die freie Quote Gestaltungsspielraum, den es optimal zu nutzen gilt. Dabei müssen klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden, um spätere Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Besonders bei gemischten Vermögensstrukturen – etwa bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren und Kunstgegenständen – ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Nicht jeder Vermögenswert eignet sich für jeden Erben, und oft sind spezifische Regelungen zur Verwaltung, Aufteilung oder Verwertung sinnvoll. Ein maßgeschneidertes Testament berücksichtigt diese Besonderheiten und schafft passgenaue Lösungen.

Auch die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftsbesteuerung spielen eine wesentliche Rolle. Während direkte Nachkommen in vielen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit sind, können für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte erhebliche Steuern anfallen. Eine vorausschauende Testamentsgestaltung kann hier durch geschickte Zuordnungen und Strukturierungen zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben. Klar formulierte Regelungen, nachvollziehbare Begründungen und vorausschauende Lösungsansätze für potenzielle Konfliktsituationen tragen wesentlich dazu bei, den Familienfrieden auch über den Tod hinaus zu wahren. Gerade bei ungleichen Zuwendungen oder bei der Berücksichtigung außerfamiliärer Personen sind einfühlsame und zugleich präzise Formulierungen gefragt.

Die formellen Anforderungen an ein gültiges Testament sind in der Schweiz streng. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Alternativ besteht die Möglichkeit einer öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Selbst kleine Formfehler können zur Ungültigkeit führen – ein Risiko, das durch professionelle Beratung minimiert wird.

In einer Zeit steigender Lebenserwartung gewinnt auch die Regelung der eigenen Angelegenheiten für den Fall einer Urteilsunfähigkeit an Bedeutung. Ein umfassendes Vorsorgekonzept, das neben dem Testament auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung umfasst, bietet hier maximale Sicherheit und Selbstbestimmung.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr individuelles Testament erarbeiten, das Ihre Wünsche optimal umsetzt und Ihre Angehörigen schützt.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich ein Testament erstellen?

Ein Testament sollte erstellt werden, sobald Sie Vermögenswerte besitzen oder für andere Menschen Verantwortung tragen. Besonders wichtig ist es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Auch wenn Sie Teile Ihres Vermögens an spezifische Personen oder Organisationen vererben möchten, ist ein Testament unverzichtbar.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja, ein Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind. Sie können ein komplett neues Testament errichten (wobei das neue das alte ersetzt) oder Ergänzungen in Form eines Testamentsnachtrags (Kodizill) vornehmen. Bei einem Erbvertrag ist eine Änderung nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.

Wo sollte mein Testament aufbewahrt werden?

Ein Testament sollte sicher und auffindbar aufbewahrt werden. Möglichkeiten sind die Hinterlegung bei einem Notar, bei der zuständigen kantonalen Behörde (z.B. Erbschaftsamt) oder in einem Bankschließfach. Wichtig ist, dass vertrauenswürdige Personen wissen, wo sich das Testament befindet. Als Teil unserer Dienstleistung beraten wir Sie individuell zur optimalen Aufbewahrung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Ein Erbvertrag hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem Erblasser und anderen Personen (häufig Ehepartner oder potenzielle Erben). Er bietet mehr Verbindlichkeit, kann aber nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Welche Form für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Wie werden meine Angehörigen über mein Testament informiert?

Nach dem Todesfall wird das Testament im Rahmen der Nachlassabwicklung eröffnet. Dies geschieht in der Regel durch die zuständige Behörde, die dann alle im Testament genannten Personen informiert. Um Ihren Angehörigen die Situation zu erleichtern, können Sie bereits zu Lebzeiten eine Informationsmappe erstellen, die Hinweise zum Verbleib wichtiger Dokumente und zu Ihren Wünschen enthält. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer solchen Mappe.

Gestalten Sie Ihr persönliches Testament mit Erbschaftsdienste